Artikel 1 – Definitionen
- Cocomora, ansässig in Amsterdam, Handelsregisternummer 77211979, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Die Parteien sind zusammen der Verkäufer und der Käufer.
- Der Begriff „Vertrag“ bezieht sich auf den Kaufvertrag zwischen den Parteien.
Artikel 2 – Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Verträge und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurden.
Artikel 3 – Zahlung
- Der vollständige Kaufbetrag wird immer sofort im Webshop bezahlt. In einigen Fällen wird bei Reservierungen eine Anzahlung verlangt. In diesem Fall erhält der Käufer eine Bestätigung der Reservierung und der Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, so gerät er in Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungsverpflichtung nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer das Inkasso einleiten. Die damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden nach der Verordnung über die Vergütung von außergerichtlichen Inkassokosten berechnet.
- Im Falle der Liquidation, des Konkurses, der Beschlagnahme oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, so ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4 – Angebote, Offerten und Preise
- Angebote sind freibleibend, es sei denn, im Angebot wird eine Annahmefrist genannt. Wird das Angebot nicht innerhalb der genannten Frist angenommen, so erlischt das Angebot.
- Lieferzeiten in Offerten sind indikativ und berechtigen den Käufer bei deren Überschreitung nicht zur Auflösung oder Schadensersatz, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Dies muss von den Parteien ausdrücklich und schriftlich vereinbart werden.
- Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen angegebene Preis umfasst den Kaufpreis einschließlich der geschuldeten Mehrwertsteuer und gegebenenfalls anderer staatlicher Abgaben.
Artikel 5 – Widerrufsrecht
- Der Verbraucher hat das Recht, den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Bestellung zu widerrufen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verbraucher die vollständige Bestellung erhalten hat.
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach den Spezifikationen des Verbrauchers angefertigt wurden oder eine kurze Haltbarkeit haben.
- Der Verbraucher kann ein vom Verkäufer bereitgestelltes Widerrufsformular verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses dem Käufer unverzüglich nach dessen Anfrage zur Verfügung zu stellen.
- Während der Bedenkzeit wird der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung umgehen. Er wird das Produkt nur insoweit auspacken oder verwenden, wie es erforderlich ist, um zu beurteilen, ob er das Produkt behalten möchte. Für Hygieneprodukte, wie Parfums, gilt, dass eine Rückgabe nur möglich ist, wenn die Originalverpackung oder -versiegelung unversehrt ist. Weitere Informationen zu den spezifischen Rückgabebedingungen für Hygieneprodukte finden Sie in unserer Rückgaberecht.
Artikel 6 – Änderung des Vertrages
- Wenn sich während der Ausführung des Vertrages herausstellt, dass es für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu erbringenden Leistungen zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien den Vertrag rechtzeitig und im gegenseitigen Einvernehmen entsprechend an.
- Wenn die Parteien vereinbaren, dass der Vertrag geändert oder ergänzt wird, kann dies die Fertigstellung der Ausführung beeinflussen. Der Verkäufer wird den Käufer so schnell wie möglich darüber informieren.
- Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle und/oder qualitative Konsequenzen hat, informiert der Verkäufer den Käufer im Voraus schriftlich.
- Wenn die Parteien einen Festpreis vereinbart haben, gibt der Verkäufer an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung des Vertrages eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat. Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umständen beruht, die dem Verkäufer zuzurechnen sind.
Artikel 7 – Lieferung und Gefahrenübergang
- Sobald die gekaufte Ware vom Käufer in Empfang genommen wird, geht das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 – Untersuchung und Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware zum Zeitpunkt der (Ab-)Lieferung, jedoch in jedem Fall so schnell wie möglich, zu prüfen. Dabei muss der Käufer prüfen, ob Qualität und Quantität der gelieferten Ware mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, oder zumindest, ob Qualität und Quantität den Anforderungen entsprechen, die im normalen (Handels-)Verkehr an sie gestellt werden.
- Reklamationen bezüglich Schäden, Mängeln oder Verlust von gelieferten Waren müssen dem Verkäufer vom Käufer innerhalb von 10 Arbeitstagen nach dem Tag der Lieferung der Waren schriftlich mitgeteilt werden.
- Ist die Reklamation innerhalb der festgelegten Frist begründet, hat der Verkäufer das Recht, entweder zu reparieren, neu zu liefern oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zu senden.
- Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen sowie Unterschiede in Qualität, Anzahl, Größe oder Ausführung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
- Reklamationen zu einem bestimmten Produkt haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Teile derselben Vereinbarung.
- Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9 – Muster und Modelle
- Wird dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder bereitgestellt, wird vermutet, dass es nur zur Orientierung dient, ohne dass das zu liefernde Produkt diesem entsprechen muss. Dies gilt nicht, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass das zu liefernde Produkt diesem entsprechen wird.
- Bei Verträgen über Immobilien wird auch die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben als bloße Orientierung vermutet, ohne dass das zu liefernde Produkt diesen entsprechen muss.
Artikel 10 – Lieferung
- Die Lieferung erfolgt „ab Werk/Laden/Lager“. Dies bedeutet, dass alle Kosten vom Käufer getragen werden.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, an dem der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, oder zu dem Zeitpunkt, an dem diese Waren ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
- Verweigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Ware auf Kosten und Risiko des Käufers einzulagern.
- Wenn die Waren geliefert werden, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Lieferkosten in Rechnung zu stellen.
- Wenn der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages Informationen vom Käufer benötigt, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Informationen dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist indikativ. Dies ist niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren in Teilen zu liefern, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart, oder wenn Teillieferungen keinen eigenständigen Wert haben. Der Verkäufer ist berechtigt, diese Teile bei Teillieferungen separat zu fakturieren.
- Der Käufer ist für das korrekte und vollständige Ausfüllen der Adressdaten bei der Bestellung verantwortlich. Etwaige Folgen von falscher Adressierung, einschließlich aber nicht beschränkt auf Verzögerungen, verlorene Pakete oder falsche Lieferungen, gehen zu Lasten und auf Risiko des Käufers.
Artikel 11 – Höhere Gewalt (vervolg)
- Die Parteien verstehen unter höherer Gewalt ferner den Umstand, dass Lieferanten, von denen der Verkäufer für die Ausführung des Vertrages abhängig ist, ihre vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht erfüllen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer zuzurechnen.
- Tritt eine der vorgenannten Situationen ein, durch die der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, so werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer nicht in der Lage ist, sie zu erfüllen. Hält die in dem vorstehenden Satz genannte Situation 30 Kalendertage an, sind die Parteien berechtigt, den Vertrag schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate, ist der Käufer berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12 – Übertragung von Rechten
- Die Rechte einer Partei aus diesem Vertrag können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Vereinbarung mit dinglicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83 Absatz 2 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.
Artikel 13 – Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen Waren sowie die gelieferten Waren und Teile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann der Verkäufer sich auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Waren zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht oder nicht rechtzeitig geleistet, ist der Verkäufer berechtigt, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil bezahlt ist. Es liegt dann ein Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht angelastet werden.
- Der Verkäufer ist nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verpfänden oder in sonstiger Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Waren gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und die Versicherungspolice auf erstes Verlangen vorzulegen.
- Sind die Waren noch nicht geliefert, wurde aber die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis nicht vertragsgemäß bezahlt, hat der Verkäufer ein Zurückbehaltungsrecht. Die Waren werden dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und vertragsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle der Liquidation, der Insolvenz oder des Zahlungsaufschubs des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14 – Haftung
- Jegliche Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages entstehen, ist stets auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall durch die abgeschlossene Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Police erhöht.
- Die Haftung des Verkäufers für Schäden, die aus Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten resultieren, ist nicht ausgeschlossen.
Artikel 15 – Beschwerdepflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beschwerden über die ausgeführten Arbeiten direkt dem Verkäufer zu melden. Die Beschwerde muss eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels enthalten, damit der Verkäufer angemessen reagieren kann.
- Ist die Beschwerde begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware zu reparieren und gegebenenfalls zu ersetzen.
Artikel 16 – Garantien
- Sofern im Vertrag Garantien enthalten sind, gilt Folgendes: Der Verkäufer garantiert, dass das verkaufte Produkt dem Vertrag entspricht, dass es ohne Mängel funktioniert und dass es für den vom Käufer beabsichtigten Verwendungszweck geeignet ist. Diese Garantie gilt für einen Zeitraum von zwei Kalenderjahren nach Erhalt des verkauften Produkts durch den Käufer.
- Die beabsichtigte Garantie zielt darauf ab, zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung zu schaffen, dass die Folgen eines Verstoßes gegen eine Garantie stets vollständig auf Rechnung und Risiko des Verkäufers gehen und der Verkäufer sich niemals auf Artikel 6:75 BW im Zusammenhang mit einem Verstoß gegen eine Garantie berufen kann. Die Bestimmung im vorhergehenden Satz gilt auch, wenn dem Käufer der Verstoß bekannt war oder durch eine Untersuchung bekannt sein konnte.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder zweckentfremdeter Verwendung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Genehmigung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, Änderungen vorzunehmen oder das gekaufte Produkt für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist.
- Betrifft die vom Verkäufer gewährte Garantie eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die Garantie des Herstellers beschränkt.
Artikel 17 – Geistiges Eigentum
- Cocomora behält alle geistigen Eigentumsrechte (einschließlich Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Design- und Modellrecht usw.) an allen Produkten, Designs, Zeichnungen, Schriften, Datenträgern mit Daten oder anderen Informationen, Angeboten, Bildern, Skizzen, Modellen, Maquetten usw., es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte nicht ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Cocomora kopieren, Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder anderweitig verwenden.
Artikel 18 – Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Cocomora ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Geringfügige Änderungen können jederzeit vorgenommen werden.
- Größere inhaltliche Änderungen wird Cocomora, soweit möglich, im Voraus mit dem Kunden besprechen.
- Verbraucher sind berechtigt, den Vertrag im Falle einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu kündigen.
Artikel 19 – Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Auf jeden Vertrag zwischen den Parteien findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung.
- Das niederländische Gericht im Bezirk, in dem Cocomora seinen Sitz hat, ist ausschließlich zuständig, um eventuelle Streitigkeiten zwischen den Parteien zu verhandeln, es sei denn, das Gesetz schreibt zwingend etwas anderes vor.
- Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Wenn in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend angesehen werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang in Kraft.